3D/4D Ultraschall
Zum Jahreswechsel 2020/2021 hat der Gesetzgeber Ultraschalluntersuchungen zu „nichtmedizinischen Zwecken“ untersagt. Darunter fällt leider der 3D/4D Ultraschall im Rahmen des „Babykinos“. Die notwendigen Ultraschalluntersuchen im Rahmen der Schwangerenvorsorge finden unverändert statt.